Mietnomaden sind in Deutschland keine Seltenheit mehr. Beziehen sie erst einmal eine Wohnung, haben sie nie vorgehabt Miete zu zahlen, doch das ist leider nicht alles, denn in der Regel verlassen sie die Räume in einem wirklich desolaten Zustand. Der Vermieter hat nicht selten Schäden in einer Höhe von ca. 25.000 Euro zu schultern. Wie aber erkennt man einen Mietnomaden?
Die erste Regel ist: Einem neuen Mieter sollte mit einer gebotenen Skepsis entgegen werden, von einem sauberen Aussehen und guter Kleidung sollte sich keiner täuschen lassen und auf keinen Fall sollte eine Entscheidung spontan getroffen werden.
Absichern ist wichtig!
Jeder Vermieter sollte sich gegenüber einem neuen Mieter absichern und versuchen etwas über die Zahlungsfähigkeit des Interessenten zu erfahren. Eine Selbstauskunft sollte mit schriftlichen Belegen gefordert werden, dazu gehört in erster Linie eine Verdienstbescheinigung, vielleicht sogar eine Schufa-Auskunft. Auch sollte sich beim vorherigen Mieter nach den Zahlungseingängen der Miete erkundigt werden.
Soll der Mietvertrag unterschrieben werden, muss sich der Vermieter sicher sein, dass alle Daten vorliegen und er kann sich außerdem zu einem Teil finanziell gegen einen Mietnomaden absichern. Es sollte in jedem Fall eine Mietkaution gefordert werden, diese darf allerdings drei Monatsmieten nicht überschreiten.
Bei der Kaution gibt es allerdings eine Stolperfalle, denn viele wissen nicht, dass diese in Raten gezahlt werden darf. Deshalb sollte ein Vermieter darauf drängen, die erste Rate bei Vertragsabschluss zu bekommen, auf gar keinen Fall zu einem späteren Zeitpunkt. Auch eine Verzögerungstaktik darf nicht anerkannt werden. Bevor nicht die erste Zahlung da ist, sollte auch kein Schlüssel ausgehändigt werden.
Was kann ein Vermieter tun?
Bei einem Mietrückstand sollte sofort gehandelt werden. Das ist sehr wichtig, wenn es sich um neue, unbekannte Mieter handelt. Sollte bald nach dem Einzug eine Zahlung ausbleiben, muss von dem außerordentlichen Kündigungsrecht Gebrauch gemacht werden. Hier hat der Vermieter den Vorteil, dass er fristlos kündigen darf.
Ein Kündigungsschreiben sollte immer als Einschreiben verschickt werden. So kann sich der Mieter nicht heraus reden, er hätte kein Schreiben erhalten. Auf keinen Fall darf jetzt auf Beteuerungen oder große Versprechungen eingegangen werden, hier handelt es sich in den meisten Fällen um eine reine Verzögerungstaktik. Geht dann wieder Erwarten doch noch die Miete ein, kann die Kündigung jederzeit wieder rückgängig gemacht werden.